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   LAG Rheinland-Pfalz, 11.01.2008 - 9 Sa 587/07   

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https://dejure.org/2008,9784
LAG Rheinland-Pfalz, 11.01.2008 - 9 Sa 587/07 (https://dejure.org/2008,9784)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11.01.2008 - 9 Sa 587/07 (https://dejure.org/2008,9784)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11. Januar 2008 - 9 Sa 587/07 (https://dejure.org/2008,9784)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Auszubildenden auf Zahlung eines Arbeitsentgelts einer normalen Arbeitskraft i.F. einer Nichterfüllung der Ausbildungsverpflichtung durch einen Ausbilder; Unterscheidung zwischen Ausbildungsverhältnis und Arbeitsverhältnis

  • Judicialis

    ArbGG § 69 Abs. 2; ; BGB § ... 280; ; BGB § 280 Abs. 3; ; BGB § 281; ; BGB § 281 Abs. 1; ; BGB § 281 Abs. 3; ; BGB § 612; ; BBiG § 10 Abs. 2; ; BBiG § 16; ; BBiG § 17; ; BBiG § 17 Abs. 1; ; BBiG § 17 Abs. 3; ; BBiG § 23; ; BBiG § 23 Abs. 1; ; ZPO § 256

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unbegründete Vergütungs- und Schadensersatzklage bei Abbruch des Berufsausbildungsverhältnisses

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 08.05.2007 - 9 AZR 527/06

    Berufsausbildung - Vorzeitige Beendigung - Schadensersatz

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.01.2008 - 9 Sa 587/07
    Ersatzfähiger Schaden nach Maßgabe dieser Bestimmung ist der sog. Verfrühungsschaden (vgl. BAG 08.05.2007 - 9 AZR 527/06 -, EZA § 16 BBiG Nr. 4).

    Für das nach § 256 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse reicht es dabei aus, dass die Entstehung eines zu ersetzenden Schadens wahrscheinlich ist (BAG 08.05.2007, aaO).

  • BAG, 10.07.2003 - 6 AZR 348/02

    Tarifgeltung Ost-West; Ausbildungsverhältnis im Beitrittsgebiet

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.01.2008 - 9 Sa 587/07
    Demgegenüber ist der Auszubildende verpflichtet, sich ausbilden zu lassen (BAG 10.07.2003 - 6 AZR 348/02 -, EZA § 16 BBiG Nr. 3).
  • LAG Köln, 25.01.1989 - 7 Sa 1081/88

    Ausbildungsvertrag; Berufsausbildung; Vergütung; Lohn

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.01.2008 - 9 Sa 587/07
    Zutreffend hat das Arbeitsgericht auch erkannt, dass durch die Nichterfüllung der Ausbildungsverpflichtung durch den Ausbilder kein Anspruch auf Zahlung eines Arbeitsentgelts einer normalen Arbeitskraft begründet wird (vgl. LAG Köln, 25.01.1989 - 7 Sa 1081/88; Erfurter Kommentar/Preis, 8. Aufl., § 612 BGB Rz. 9), weil die Nichterfüllung der Ausbildungsverpflichtung nicht zur rechtlichen Unwirksamkeit des der Beschäftigung zugrunde liegenden Ausbildungsvertrages führt.
  • ArbG Bonn, 08.07.2021 - 1 Ca 308/21

    Anspruch auf Tarifentgelt eines Auszubildenden bei fehlender Ausbildung durch den

    Die Umdeutung eines fehlerhaften Ausbildungsverhältnisses in ein Arbeitsverhältnis verbietet sich wegen des grundsätzlichen und praktischen Unterschieds zwischen Ausbildungsverhältnis und Arbeitsverhältnis (vgl. BAG 5. März 1981 - 3 AZR 335/78 - juris; LAG Baden-Württemberg 1. März 2002 - 18 Sa 9/02 - juris; LAG Rheinland-Pfalz 1. Januar 2008 - 9 Sa 587/07 - juris).

    c) Dieser Auffassung zur analogen Anwendung des § 612 Abs. 1 BGB in Fällen wie dem vorliegenden widerspricht - soweit ersichtlich - lediglich die 9. Kammer des LAG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 11. Januar 2008 - 9 Sa 587/07 - juris).

    Das LAG Rheinland-Pfalz (11. Januar 2008 - 9 Sa 587/07 - juris) begründet seine gegenteilige Auffassung im Wesentlichen damit, dass ein Arbeits- und ein Ausbildungsverhältnis nicht gleichzusetzen seien.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.08.2011 - 8 Ta 165/11

    Prozesskostenhilfeantrag - Vergütung eines Auszubildenden - Schadenersatz

    Die vom Antragsteller behaupteten Verletzungen der Pflichten aus dem Berufsausbildungsvertrag durch die Antragsgegnerin begründen keinen Anspruch auf Zahlung eines Arbeitsentgelts einer "normalen" Arbeitskraft (LAG Rheinland-Pfalz v. 11.01.2008 - 9 Sa 587/07 - EzB BBiG § 17 Abs. 1 Nr. 62 d; LAG Köln v. 25.01.1989 - 7 Sa 1081/88 -).
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